Talis 2025
57 BEWERBEN, VERHANDELN UND EINSTEIGEN Gesundheitsthemen wie zum Beispiel Zahnersatz, Heilprak- tiker-Behandlung oder Auslandsaufenthalte empfiehlt sich ergänzend der Abschluss spezieller Zusatzversicherungen auf privater Basis. Private Krankenversicherung Angestellte, deren Bruttojahreseinkommen die sogenann- te „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ überschreitet (2025 liegt der Wert bei 73.800 €), können ebenso wie Selbstständige Mit- glied einer privaten Krankenversicherung (PKV) werden. Leis- tungsumfang und Beitragshöhe werden im Anschluss an eine Gesundheitsprüfung individuell festgelegt. In der Regel bieten PKVs ihren Mitgliedern im Vergleich zur GKV eine attraktive- re gesundheitliche Versorgung und mehr Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Heilverfahren, Medikamenten, Ärzten und Kran- kenhäusern. Es können mitunter auch Therapieformen und Arzneimittel eingesetzt werden, die unter Umständen von den gesetzlichen Versicherungen noch nicht anerkannt sind. Doch das bessere Leistungspaket der PKV hat auch seinen Preis: Die ursprünglich noch recht günstigen Einstiegstarife für junge Versicherte steigen im Laufe der Jahre zu hohen monat- lichen Beitragssummen. Zudemmüssen Versicherte ihre Arzt-, Apotheken- und Krankenhausrechnungen erst selbst aus eige- ner Tasche bezahlen, bevor sie anschließend den Betrag von ih- rer PKV erstattet bekommen – ein nicht zu vernachlässigender bürokratischer Aufwand, von möglichen Liquiditätsengpäs- sen ganz zu schweigen. Auch sollte bedacht werden, dass ein Wechsel von einer PKV in die GKV nicht einfach ist und abhän- gig vom Verdienst. Optionale Versicherungen Die folgenden Versicherungen schreibt der Staat Angestellten hingegen nicht per Gesetz als Pflicht vor. Will man sich und seine Angehörigen aber vor heiklen Notsituationen schützen, ist deren Abschluss respektive Prüfung dennoch ratsam. So sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung die eigene wirt- schaftliche Existenz, wenn man durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung mehr als 50 Prozent seiner Arbeitskraft einbüßt. Fachleute geben dieser Versicherung den Vorrang vor einer Unfallversicherung, da Berufsunfähigkeit in erster Übersicht der Versorgungswerke Die Architektenkammern von fünf Bundesländern haben je ein eigenes Versor- gungswerk für Architekten, Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner. Ei- nige Länderkammern haben sich den Versorgungswerken anderer angeschlossen. Für folgende Bundesländer sind die fünf Versorgungswerke jeweils zuständig: Bayerische Architektenversorgung: für Kammermitglieder in Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: für Kammer- mitglieder in Nordrhein-Westfalen, Hessen, im Saarland und in Bremen Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin: für Kammermitglieder in Berlin und Brandenburg Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen: für Kammermitglieder in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg: für Kammer- mitglieder in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hamburg Quelle: Dabonline, Nachwuchskolumne #59 Versicherungen und Altersvorsorge
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