Talis 2025
72 Erweiterte Grundleistung Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die im Juni 2025 in Kraft treten sollte, verzögert sich aufgrund der politischen Veränderungen auf Bundesebene. Die Novelle soll tiefgreifende Neuerungen in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Bestandsplanung bringen. Alle Beteiligten hoffen, dass die endgültigen Regelungen mit Auswirkungen auf die Honorare von Architekten und Ingenieure noch in diesem Jahr verabschiedet werden. D er Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieu- re und Architekten für die Honorarordnung (AHO), die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Bundesinge- nieurkammer (BIngK) hatten seit Sommer 2022 an der Novel- lierung der zuletzt 2021 aktualisierten HOAI gearbeitet. Mehr als 200 Architekten und Ingenieure hatten sich bei der für alle Leistungsbilder und die allgemeinen Vorschriften gültigen, mo- dernisierten HOAI-Vorlage eingebracht. So war ein Planungs- bereichsgutachten entstanden und im November 2023 zur Dis- kussion gestellt worden. Die neue HOAI wird erstmals Building InformationModeling (BIM) als Methode definieren und in die Grundleistungen auf- nehmen, um die Digitalisierung in der Planung und Ausführung angemessen zu honorieren. Darüber hinaus wurde Nachhal- tigkeit als Planungsziel in allen Leistungsbildern verankert, um energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und damit den Kli- maschutz und die Ressourcenschonung stärker zu berücksich- tigen. Eine weitere wesentliche Neuerung besteht darin, dass künftig nur noch zwischen Neubau und Bestand unterschieden wird. Die bisher oft schwierige Abgrenzung zwischen Umbau, Modernisierung und Instandhaltung entfällt. Die Ermittlung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz soll durch konkrete Vor- gaben und einen sogenannten „Zustandsfaktor“ transparenter werden. Im Mai 2024 wurde der zweite Teil der Novellierung, das Honorargutachten, erstellt. Dieses wurde vom Bundeswirt- schaftsministerium in Auftrag gegeben, wobei Vertreter der Auftraggeberseite – dazu zählen Bund, Länder, Kommunen und private Bauherren – sowie Vertreter von AHO, BAK und BIngK beteiligt waren, deren Argumente dann geprüft und aufgegrif- fen wurden. „Der Endbericht des Gutachtens ist im Dezember 2024 abgeschlossen und vorgelegt worden. Daran sollte sich eigentlich das Verordnungsgebungsverfahren anschließen mit dem Ziel, den Referentenentwurf des Bundeswirtschafts- HOAI-Novellierung für 2025 gefordert SELBSTSTÄNDIGKEIT Warten auf die neue HOAI: Sie soll erstmals Building Information Modeling (BIM) als Methode definieren und in die Grundleistungen aufnehmen, um die Digitalisierung in der Planung und Ausführung angemessen zu honorieren.
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