Talis 2025
73 ministeriums im April 2025 dem Kabinett vorzulegen und die novellierte HOAI vor der Sommerpause 2025 im Bundesrat zu verabschieden. Durch das Ampel-Aus ist dieser Zeitplan jetzt leider ins Rutschen geraten. Dennoch liegen die beiden wis- senschaftlichen Fachgutachten zur HOAI vor und sind eine fundierte Grundlage für den schnellstmöglichen Abschluss der HOAI-Novellierung durch die neue Bundesregierung“, sagt Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. Aus dem online veröffentlichten Endbericht des Bundesmi- nisteriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum HOAI-Hono- rargutachten vom 27. März 2025 geht hervor, dass die Honorar- tafeln mit Blick auf die aktuellen und künftigen Entwicklungen modernisiert werden müssen. So werden beispielsweise die Honorartafeln für Flächen-, Objekt- und Fachplanungen im Gutachten überwiegend positiv bewertet und die Honorarwer- te deutlich angehoben, um den gestiegenen Anforderungen und Kosten in der Planungs- und Baupraxis Rechnung zu tra- gen. Die Honorarwerte wurden auf den Stand von 2023 aktu- alisiert (bis zu diesem Zeitpunkt lagen statistische Daten vor). Darüber hinaus wurden sie mit einer Prognose bis zum Jahr 2026 versehen. Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkam- mer, plädiert dafür, dass die Novellierung der HOAI unbedingt noch im Jahr 2025 kommen sollte. Sie betont: „Langfristig muss nach Abschluss der jetzigen Novellierung gemeinsam überlegt werden, wie die tatsächlichen Planungsaufwände evaluiert und die Strukturen der HOAI zukunftsfest gemacht werden können.“ me HOAI-Novellierung für 2025 gefordert SELBSTSTÄNDIGKEIT Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistun- gen in Deutschland. 1977 löste sie die Gebührenordnung für Architekten von 1950 und die Gebührenordnung für Ingenieure von 1956 ab. Seit ihrer Einführung wurde die HOAI mehrfach überarbeitet. 1991 wurde sie an neue rechtliche und wirtschaft- liche Rahmenbedingungen angepasst. Fünf Jahre später erfolg- ten weitere Novellierungen hinsichtlich der Wiedervereinigung Deutschlands. Nach der Einführung des Euro wurden 2002 die Honorare in der HOAI ebenfalls auf Euro umgestellt. 2009 wurden umfangreiche Überarbeitungen infolge europarechtli- cher Vorgaben, insbesondere zur Flexibilisierung der Honorare, erforderlich. 2013 gab es die letzte Novelle, bei der Leistungs- bilder und Honorartafeln angepasst wurden. Seit einem Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 4. Juli 2019, mit dem die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze abgeschafft wurde, ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure keine bindende Grundlage mehr für einen Vertragsabschluss zwischen der Bauherrschaft und den Planern. Die HOAI von 2021 stellte eine Anpassung an das EU-Urteil dar. €199 pro Monat Unlimitiert Projekte, Benutzer & Speicherplatz Kleinere Pakete ab € 19 pro Monat. Preise exkl. MwSt. www.planfred.com Der innovative Projektraum für Ihre Bauvorhaben.
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