Talis 2025
79 SELBSTSTÄNDIGKEIT syspro.de Der Syspro-Gruppe Betonbauteile e. V. ist ein 1991 gegründe- ter Verbund größtenteils mittelständischer Hersteller von Betonfertigteilen zur Qualitätssicherung und Produktent- wicklung. Unter der Dachmarke Syspro agieren die einzelnen Mitgliedsunternehmen als lokale Marktpartner für Planende und Bauherrschaft. Zum Produktportfolio gehören neben Doppelwänden und Elementdecken auch wärmedämmende und thermisch aktive Bauteile wie Thermowände und Klimadecken . Die Produktfamilie SysproGreen ermöglicht Lösungen für beson- ders energieeffizientes Bauen und steht für ein Bekenntnis zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit. PRÄZISIONSBAUTEILE AUS BETON AUF HÖCHSTEM NIVEAU eine Cyber-Versicherung kann ratsam sein, die von immer mehr Anbietern bereitgehalten wird. Schließlich sind Daten- klau durch Hacker oder Angriffe von Trojanern, die IT-Systeme komplett außer Gefecht setzen, auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Dabei übernimmt die Versicherung nicht nur die Kosten für dieWiederherstellung von Daten und den Betriebs ausfall, sondern sie kann dank qualifizierter IT-Sicherheits teams eventuell Soforthilfe leisten. Versichert gegen Berufsunfähigkeit Vor allem Freiberufler, aber auch Angestellte sollten eine Be- rufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich abzusi- chern, falls durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung die Arbeitskraft ummehr als 50 Prozent eingebüßt wird. Je frü- her der Abschluss erfolgt, umso günstiger ist der Beitrag. Auch sollte bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass eine flexible Anpassung an sich verändernde Lebensumstän- de möglich bleibt, zum Beispiel Erweiterungen durch spezielle Leistungsbausteine oder die Beitragsbefreiung in bestimmten Situationen. uv Bei Steuern den Profi fragen Ein verlässlicher Steuerberater als fester Ansprechpartner gibt nicht nur in steuerlichen Belangen Unterstützung, son- dern hilft auch bei der Existenzgründung. Als selbstständiger Architekt oder Bauingenieur gehört man nicht zu den Ge- werbetreibenden und zahlt ergo auch keine Gewerbesteuer. Vielmehr hat man einen sogenannten „Katalogberuf“ oder auch „Freien Beruf“ gewählt, der steuerlich besonders ver- anlagt wird. So ist keine doppelte Buchführung erforderlich, sondern nur eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Der dabei ermittelte Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) bildet als Einkommen auch die Basis für die Berechnung der Einkommen- und Kirchensteuer. Das Finanzamt schätzt die künftige Steuerschuld aufgrund der Höhe des Gewinns der letzten Einkommensteuererklärung und setzt entsprechende Vorauszahlungen fest. Darüber hinaus muss jeder Selbststän- dige Umsatzsteuer zahlen. Kleinunternehmer können sich unter Beachtung einiger Besonderheiten davon befreien las- sen, sofern der ihr Jahresumsatz 25.000 Euro und im darauf- folgenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2025). Buchführung, Steuern und Versicherungen
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