Talis 2025

81 Unternehmensformen SELBSTSTÄNDIGKEIT sen Inhaber auch das unternehmerische Risiko zu 100 Prozent auf den eigenen Schultern trägt – und im Fall der Fälle unbeschränkt für alle Fehler und Verbindlichkeiten des Büros haftet, selbst mit dem Privatvermögen. Gemeinsam haften Schließt man sich für den Aufbau der selbstständigen berufli- chen Existenz dagegen mit Kollegen zusammen und gründet ge- meinsam ein Büro oder eine Firma, wird die Haftung auf mehrere Partner verteilt. Andererseits bindet die interne Kommunikation Kapazitäten, damit die Aufgabenverteilung reibungslos funktio- niert (s. hierzu auch Seite 66-68). Rechtlich sindmehrere Unternehmensformenmöglich: Für die Gründung einer Personengesellschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein mündlich oder schriftlich fest- gelegter Gesellschaftsvertrag notwendig. Die Geschäftsführung und Verfügung über das Gesellschaftsvermögen („Gesamthand- vermögen“) obliegt allen Partnern gemeinsam – und es haften auch alle persönlich in voller Höhe als Gesamtschuldner, selbst wenn nur einer der Partner einen Fehler gemacht hat. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) nach dem Partnerschafts- gesellschaftsgesetz (PartGG) lässt sich dagegen per Vertrag die Haftung auf den Partner beschränken, der für die fehlerhafte Leistung verantwortlich ist. Beschränkte Haftung Als Alternative kommt auch die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Betracht. Sie entsteht nach Hinterlegung eines Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro) auf Basis eines notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages mit Eintragung in das Handelsregister und gilt als Gewerbebe- trieb – es muss also Gewerbesteuer gezahlt werden. Für Verwal- tungsaufwand sorgt die vorgeschriebene doppelte Buchführung zwecks Erstellung der Firmenbilanz. Im Gegensatz zu den Perso- nengesellschaften ist eine GmbH eine juristische Person, die als solche Rechte erwerben oder klagen kann. Gut zu wissen ist außerdem: Für die Namensgebung gibt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung den Rahmen vor. Irreführende Bezeichnungen wie „Fabrik“ (für ein Ein-Mann- Büro) oder „Firma“ (nur erlaubt bei Eintragung ins Handelsregis- ter) bekommen die rote Karte. uv

RkJQdWJsaXNoZXIy MTU2MTgy