Talis 2026
77 Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme für Personen- und Sachschäden abzu- schließen. Als weitere gesetzlich vorgegebene Pflicht müssen sich junge Architekten, die ein eigenes Büro gründen, spätestens einen Mo- nat nach Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden. Dies erfolgt formlos entweder über den gewählten Steuerberater oder in eigener Verantwortung digital über das Fi- nanzportal „Elster“, auf dem man sich zuvor einen persönlichen Account eingerichtet hat. Als Freiberufler sind Nachwuchsarchi- tekten von der Gewerbesteuer befreit, müssen sich also nicht beim Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer ih- rer Region melden. Hat man sich allerdings für eine Gründung gemeinsam mit Partnern entschieden und eine entsprechende Rechtsform (z.B. PartGmbB, GbR oder eGbR) gewählt, treffen andere Regelungen zu. Was genau zu beachten ist, geht man am besten gemeinsam mit sachkundigen Experten beispielsweise bei der Architektenkammer oder dem Steuerberater durch. Einhaltung aller berufsrechtlichen Vorschriften Mit der Aufnahme in die Landesarchitektenkammer verpflichtet man sich als Berufsneuling zur Einhaltung aller berufsrechtli- chen Vorschriften. Dazu zählt vor allem die absolute Unabhän- gigkeit von gewerblichen Lieferinteressen: Bei der Auswahl von Digital organisiert baukunst mit kunststoff. innovativ, wirtschaftlich, nachhaltig! www.pvcrecyclingfinder.de www.vinylplus.de www.rewindo.de Kunststoff schafft Freiräume für innovatives Bauen und verbindet Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit. Energiesparfenster verbessern die Gebäudehülle. Vinyl-Böden stehen für Robustheit, Langlebigkeit und Ästhetik. Rohre und Dächer sorgen für Sicherheit und Beständigkeit. Schon heute werden PVC-Bauprodukte vielfach recycelt – für eine nachhaltige Architektur mit Zukunft. Mehr unter: 260330_REW 26_RZ_AZ_VinylPlus_TALIS_200x128mm.indd 1 31.03.26 12:48 UNTERNEHMER WERDEN
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