Talis 2026
80 HOAI UNTERNEHMER WERDEN Warten auf den Referentenentwurf Die Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gilt seit Jahren als überfällig. Doch obwohl der politische Wille zur Novellierung klar formuliert ist und die fachlichen Grundlagen weitgehend vorliegen, fehlt eines weiterhin: der konkrete Verordnungstext. Für die Planungsbranche bedeutet das einen Schwebezustand, der für Verunsicherung und Ärgernisse sorgt. S eit der letzten großen HOAI-Novelle 2013 haben sich die Anforderungen an Planungsleistungen grundlegend verändert. Themen wie Digitalisierung und Nachhal- tigkeit prägen den oftmals sehr komplexen und vielschich- tigen Arbeitsalltag in den Planungsbüros. Auch haben sich neue Arbeitsweisen ergeben, die in der bisherigen Honora- rordnung noch nicht berücksichtigt wurden. Daher ist ein Überarbeitungsprozess der HOIA dringend notwendig und der Bedarf an einer weiterentwickelten und angepassten Version wird von allen Beteiligten erkannt. Im sogenannten Planungsbereichsgutachten wurden bereits 2023/2024 die Leistungsbilder umfassend überprüft, bevor imMärz 2025 ein Honorargutachten zur wirtschaftlichen Fortschreibung der Systematik von den zuständigen Bundesministerien erstellt wurde. Die beiden Gutachten bilden wiederum die Grundlage für den Referentenentwurf, der aktuell von den Bundesminis- terien erstellt wird. Daniel Greve, Sprecher des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Energie, bekräftigt hierzu, dass der Prozess vom Ministerium angestoßen wurde: „Mit der Novelle erfährt die HOAI eine Aktualisierung, die den Entwicklungen seit der letzten inhaltlichen Novelle aus 2013 Rechnung trägt, und ge- staltet sie zukunftsfähig.“ Darüber hinaus gehe man davon aus, dass die novellierte HOAI eine breite Akzeptanz und Ori- entierungswirkung haben werde, da die Gutachtenprozesse in der letzten Legislaturperiode unter enger Einbindung der Auftraggeber- und der Auftragnehmerseite durchgeführt worden seien, ergänzt er. Ein konkretes Datum, wann mit Die HOAI wird immer wieder weiterentwickelt – so wurden beispielsweise Im Rahmen des Fachbereichsgutachtens alle bestehenden Leistungsbilder modernisiert und an die aktuellen Anforderungen der Planung angepasst.
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