Talis 2026
81 HOAI UNTERNEHMERWERDEN den Neuerungen zu rechnen ist, wird vomMinisterium jedoch nicht genannt. Es teilt lediglich die Angabe mit, dass dies noch in dieser Legislatur geschehen solle. Honoraraufschlag für BIM-Planungen Im Rahmen des Fachbereichsgutachtens wurden alle beste- henden Leistungsbilder modernisiert und an die aktuellen Anforderungen der Planung angepasst. Zudem wurde die Aufnahme des Leistungsbildes „Städtebaulicher Entwurf“ vorgeschlagen. „Mit diesem neuen Leistungsbild wird klar- gestellt, dass der im Bereich der Stadtplanung erforderliche ,Städtebauliche Entwurf‘ ein eigenes Leistungsbild ist, das entsprechend honoriert werden muss und dessen Leistungen nicht in anderen Leistungsbildern wie zum Beispiel dem Leis- tungsbild des Bebauungsplans enthalten sind. Entsprechen- de Streitigkeiten mit öffentlichen Auftraggebern können nun mit demVerweis auf die eindeutige Regelung in der HOAI ver- mieden werden“, erläutert Klaus-D. Abraham, Vorstandsvor- sitzender des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO). Aus Sicht des Experten ist die Aufnahme einer Dynamisie- rungsregel für die ansonsten nicht an die Preisentwicklungen des Marktes angepassten Tafelwerte der Flächenplanung eine weitere existenzielle Verbesserung. „Durch diese An- passung werden die flächenbezogenen Tafelwerte in Abhän- gigkeit von den Entwicklungen des allgemeinen Preisindexes fortgeschrieben, so dass auch Flächenplaner nicht mehr über zehn Jahre warten müssen, bis deren Tafelwerte an die allge- meine Preisentwicklung angepasst werden. So können künf- tig beispielsweise Personal- und Sachkostenerhöhungen bes- ser abgefangen werden“, lautet seine Begründung. Ergänzend dazu wurden auch klare Regeln für BIM aufgenommen, damit es für Architekten und Bauingenieure leichter wird, für den Planungsmehraufwand ein entsprechendes Honorarplus zu verlangen. Entlastung für kleinere Büros „Vereinfacht wurde der Bereich des Planens und Bauens im Bestand. Hier ist es künftig nicht mehr erforderlich, zwischen Maßnahmen der Instandhaltung, Instandsetzung oder Mo- dernisierung zu differenzieren. Stattdessen sind alle Objekte, die nicht neu errichtet oder neu hergestellt werden, Objekte im Bestand, wodurch gerade für kleine und mittlere Büros weniger Argumentationsaufwand entsteht“, zählt Klaus-D. Abraham weitere Änderungsabsichten der Novellierung auf. Um keine Lücken zu lassen, werde eine Regelung vorgeschla- gen, wonach bei der Beauftragung von Objekten im Bestand neben Neubau-Objekten (typischer Fall: Erweiterungsbau) die anrechenbaren Kosten der verschiedenen Objekte jeweils getrennt zu ermitteln sind. Darüber hinaus wurden Regelun- gen zur Wertbestimmung der mitzuverarbeitenden Bausub stanz und zur Bestimmung des Umbauzuschlags für Objekte im Bestand aufgenommen, um das Konfliktpotenzial im Be- reich des Planens und Bauens im Bestand zu senken. Zu guter Letzt wurde die DIN 276 auf den Stand von 2018 aktualisiert und es konnten Modifizierungen beim Paragrafen 10 der HOAI, der die Anpassung des Honorars regelt, wenn sich der Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit än- dert, durchgesetzt werden. Damit wird klarer geregelt, wann eine Wiederholungsleistung vorliegt und sich andere Hono- rarparameter unabhängig von den anrechenbaren Kosten bei angepassten Planungszielen verändern können. Von diesen Novellierungsvorschlägen profitieren aus Sicht von Klaus-D. Abraham besonders kleine und mittlere Büros, da sich die Kurzvita Klaus-D. Abraham Diplom-Ingenieur Klaus-D. Abraham studierte Verkehrsbauwesen mit Schwerpunkt Konstruktiver Ingenieurbau an der Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List“ in Dresden. Seine berufliche Laufbahn begann er 1984 beim Autobahnbaukombinat Brücken- bau Dresden, ab 1986 war er als Planungsingenieur im Bereich Forschung und Projektierung tätig, später bei der Verkehrs- und Ingenieurbau Consult (VIC) GmbH. Nach der Wiedervereinigung übernahm er die Projektsteuerung großer Wohngebietsplanun- gen. Von 1996 bis Ende 2019 war Abraham geschäftsführender Gesellschafter der VIC GmbH, eines der traditionsreichsten deut- schen Ingenieurbüros für Verkehrsinfrastruktur. Seit 2007 ist er öffentlich bestellter Sachverständiger für Gerichte. Zudem enga- giert er sich seit über drei Jahrzehnten berufspolitisch, unter ande- rem in der Brandenburgischen Ingenieurkammer, deren Vizeprä- sident er ist, sowie im AHO, dessen Vorstandsvorsitz er seit 2021 innehat.
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